Nach §108 SGB V zugelassene Krankenhäuser sind verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Das folgt aus den gesetzlichen Bestimmungen nach §137 SGB V zur Qualitätssicherung im Krankenhaus.
Ziel ist es, Versicherten und Patienten Informationen zu Art und Anzahl der Leistungen des Krankenhauses im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu bieten. Patienten können so entsprechend der Informationen entscheiden, welchem Krankenhaus sie ihr Vertrauen zur medizinischen und pflegerischen Behandlung geben.