Das Personalmanagement ist für die Absicherung der im Klinikum erforderlichen Personalbesetzung in den verschiedenen Dienstarten zuständig. Dazu gehört die Lohnauszahlung genauso wie die Überwachung des Stellenplanes und der Personalkosten und erfolgt unter Beachtung des geltenden Arbeits- und Tarifrechtes sowie der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.