Ziel
Im Jahre 2011 wurden drei Krankenhausärzte wegen fehlerhafter Dekubitusprophylaxe zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 20.000,- Euro verurteilt. Ein Krankenpflegeschüler wurde 2014 wegen Unterlassen des Wechselns der Handschuhe (Verstoß gegen hausinternen Hygienestandard) zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,- Euro verurteilt. Ziel dieser Fortbildung soll es sein, den Teilnehmern die wichtigsten Grundlagen zur Vermeidung derartiger Fehler und finanzielle Folgen zu vermitteln. Inhalte
Zielgruppe Ärzte, Führungskräfte, Pflegepersonal und Pflegeassistenzkräfte Referent Dipl.- Jurist Holger Mattisseck, Rechtspraxis Gesundheitswesen Chemnitz |
Termin
03.06.2021 09:00 bis 14:30 Uhr Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH Weiße Mauer 52 06217 Merseburg Seminargebühr 65,00 Euro (Mindestteilnehmerzahl 15)
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Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH Weiße Mauer 52 06217 MerseburgWegbeschreibung
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