Ziele
Ärzte und Pflegekräfte stehen immer wieder vor dem Problem, motorisch unruhige, verwirrte und hochgradig psychotische Patienten und Bewohner ruhig stellen zu müssen. Neben der medikamentösen Behandlung stellt die Fixierung ein wirkungsvolles Mittel dar, um die Eigengefährdung des Betroffenen zu verhindern. Häufig besteht unter dem medizinischen Personal jedoch eine große Rechtsunsicherheit, wann und ob überhaupt fixiert werden darf bzw. wann die Pflicht zur Fixierung oder zu sonstigen freiheitsentziehenden Maßnahmen vorliegt. Die Fortbildung gibt Einblicke in den aktuellen Stand der Rechtslage und vermittelt den Teilnehmern Klarheit darüber, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Fixierung zulässig und/oder geboten ist. Inhalte
Zielgruppe Ärzte, Führungskräfte, Pflegepersonal und Pflege-assistenzkräfte Referent Dipl.- Jurist Holger Mattisseck, Rechtspraxis Gesundheitswesen Chemnitz |
Termin
17.11.2021 09:00 bis 12:00 Uhr Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH Vor dem Nebraer Tor 11 06268 Querfurt Seminargebühr 50,00 Euro (Mindestteilnehmerzahl 15)
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Veranstaltungsort
Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH Vor dem Nebraer Tor 11 06268 QuerfurtWegbeschreibung
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