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Qualitätsberichte

Nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser sind verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Das folgt aus den gesetzlichen Bestimmungen nach § 137 SGB V zur Qualitätssicherung im Krankenhaus. Ziel ist es, Versicherten und Patienten Informationen zu Art und Anzahl der Leistungen des Krankenhauses im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu bieten. Patienten können so entsprechend der Informationen entscheiden, welchem Krankenhaus sie ihr Vertrauen zur medizinischen und pflegerischen Behandlung geben.

 

Krankenhäuser, die den strukturierten Qualitätsbericht nicht fristgerecht veröffentlichen, "drohen" jährliche Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

 

Die strukturierten Qualitätsberichte der Jahre 2004, 2006, 2008 und 2010 stehen hier als pdf-Dateien zur Verfügung.


Der Qualitätsbericht 2010 als PDF-Datei

Der Qualitätsbericht 2008 als PDF-Datei

Der Qualitätsbericht 2006 als PDF-Datei

Der Qualitätsbericht 2004 als PDF-Datei

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